Hausordnung der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck
Gültigkeit: Diese Hausordnung gilt für alle Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden, Auftragnehmer sowie sonstige Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck.
1. Allgemeine Verhaltensregeln
Die Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck legen großen Wert auf ein sicheres, geordnetes und respektvolles Miteinander. Alle Personen auf dem Betriebsgelände sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll, höflich und respektvoll zu verhalten.
Das Hausrecht wird durch die Geschäftsführung sowie von ihr beauftragten Mitarbeitenden wahrgenommen. Den Anweisungen von Mitarbeitenden, Sicherheitskräften oder sonstigen autorisierten Personen ist Folge zu leisten.
2. Zutritt und Aufenthalt
Der Aufenthalt auf dem Gelände und in den Gebäuden der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck ist ausschließlich im Rahmen eines berechtigten Anliegens gestattet.
Besucherinnen und Besucher haben sich bei Bedarf über die vorgesehenen Anmelde- oder Besucherverfahren anzumelden. Das Betreten von Betriebs-, Technik-, Werkstatt-, Lager- oder sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig.
3. Verkehrs- und Parkplatzordnung
Ein- und Ausfahrten, Rettungswege, Feuerwehrzufahrten sowie Betriebszufahrten sind jederzeit freizuhalten.
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellflächen abgestellt werden. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und betriebliche Beschilderungen sind zu beachten.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden.
4. Sicherheit auf dem Betriebsgelände
Das Übersteigen, Unterqueren oder Umgehen von Absperrungen, Geländern, Sicherheitsvorrichtungen oder sonstigen Schutzeinrichtungen ist untersagt.
Sicherheits- und Gefahrenhinweise sowie betriebliche Anweisungen sind jederzeit zu beachten. Das Betreten abgesperrter oder gekennzeichneter Gefahrenbereiche ist verboten.
5. Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot
Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet.
Der Konsum oder Besitz illegaler Betäubungsmittel ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Substanzen stehen und dadurch den Betriebsablauf oder die Sicherheit gefährden, können des Geländes verwiesen werden.
6. Kleidung und Identifizierbarkeit
Das Tragen von Gesichtsbedeckungen oder sonstigen Maskierungen, die geeignet sind, die Identität einer Person zu verschleiern, ist auf dem Betriebsgelände grundsätzlich nicht gestattet, soweit keine gesetzlichen, medizinischen oder dienstlichen Gründe entgegenstehen.
In entsprechend gekennzeichneten Bereichen ist vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
7. Waffen und gefährliche Gegenstände
Das Mitführen oder Tragen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen sowie sonstigen gefährlichen Werkzeugen oder Gegenständen ist auf dem gesamten Gelände untersagt, soweit keine gesetzliche Berechtigung oder dienstliche Notwendigkeit vorliegt.
8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen auf dem Gelände sowie innerhalb der Gebäude sind nur mit vorheriger Genehmigung der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck zulässig.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie die Persönlichkeitsrechte anderer Personen sind jederzeit zu beachten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Personenbezogene Daten können im Rahmen von Kundenanliegen, Terminvereinbarungen, Störungsmeldungen oder sonstigen Dienstleistungen verarbeitet werden. Nähere Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck zu entnehmen.
10. Barrierefreiheit und Rücksichtnahme
Die Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck setzen sich für die barrierefreie Nutzung ihrer Einrichtungen und Dienstleistungen ein.
Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, auf Menschen mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder sonstigen Einschränkungen besondere Rücksicht zu nehmen und barrierefreie Zugänge, Aufzüge sowie entsprechende Einrichtungen nicht unnötig zu blockieren.
11. Schutz von Anlagen und Einrichtungen
Technische Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen, Leitungen, Schaltschränke, Haltestelleneinrichtungen sowie sonstige Betriebseinrichtungen dürfen ausschließlich von autorisierten Personen bedient oder genutzt werden.
Beschädigungen, Manipulationen oder missbräuchliche Nutzungen von Betriebseinrichtungen können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
Festgestellte Schäden oder Gefahrenstellen sind unverzüglich den Mitarbeitenden der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck zu melden.
12. Haftung und Schadensersatz
Jede Person haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten an Gebäuden, Anlagen, Fahrzeugen oder sonstigem Eigentum der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck verursacht werden.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Für mitgebrachte Fahrzeuge, persönliche Gegenstände und Wertsachen übernimmt die Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck keine Haftung, soweit keine gesetzlichen Haftungsvorschriften entgegenstehen.
13. Verhalten bei Notfällen
Bei Unfällen, Bränden, technischen Störungen, Gasaustritten, Stromausfällen oder sonstigen Gefahrenlagen sind die Anweisungen der Mitarbeitenden sowie der Einsatzkräfte unverzüglich zu befolgen.
Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Zufahrten für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge sind jederzeit freizuhalten.
Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und sonstige Einsatzkräfte haben auf dem gesamten Betriebsgelände uneingeschränkten Vorrang.
14. Hausrecht und Maßnahmen bei Verstößen
Die Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck üben auf ihrem gesamten Gelände das Hausrecht aus.
Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, den Betriebsablauf stören, andere Personen gefährden oder den Anweisungen der Mitarbeitenden nicht Folge leisten, können des Geländes verwiesen werden.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus bleiben zivil- und strafrechtliche Schritte vorbehalten.
15. Inkrafttreten und Änderungen
Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Stettbeck behalten sich vor, die Hausordnung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden durch Veröffentlichung bekanntgegeben und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft, sofern kein anderer Zeitpunkt bestimmt wird.